Der Veranstalter des Wettbewerbs „Rolmako in der Linse des Bauern“ ist Rolmako Sp. z o.o. Der Wettbewerb ist mehrjährig mit jährlichen Preisen konzipiert. Fotos von Rolmako-Maschinen auf dem Bauernhof und bei der Feldarbeit können eingesendet werden.
1. Teilnehmende des Wettbewerbs
1.1.Der Wettbewerb richtet sich an Amateurfotografen.
1.2. Am Wettbewerb können Minderjährige teilnehmen, die eine schriftliche Einwilligung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Wettbewerb erhalten haben.
1.3. Folgende Personen sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen:
a) Personen, die den Veranstalter vertreten oder bei ihm beschäftigt sind,
b) Personen, die an der Vorbereitung und/oder Durchführung des Wettbewerbs beteiligt sind,
c) Personen, die mit dem Veranstalter durch einen Mandats oder Auftragsvertrag verbunden sind oder in sonstiger Weise mit dem Veranstalter zusammenarbeiten,
d) Familienangehörige dieser Personen.
1.4. Zu den unmittelbaren Familienangehörigen zählen: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehepartner und Lebenspartner.
2. Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb
2.1. Die Arbeiten können in jeder fotografischen Technik angefertigt werden.
2.2. Ein Teilnehmer darf maximal 20 Fotos pro Jahr einreichen.
2.3. Fotos sind als digitale Datei (Mindestgröße 2272 x 1704 Pixel, Auflösung 300 dpi) zu übermitteln.
2.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Werke von unzureichender technischer Qualität vom Wettbewerb auszuschließen.
2.5. Der Name der Datei bzw. die Beschreibung der Nachricht sollte die Daten des Autors enthalten: Vorname, Nachname, Telefonnummer, sowie eine kurze Erklärung, dass Sie der Autor der eingereichten Werke sind und das Urheberrecht daran besitzen.
2.6. Mit der Einreichung von Werken zum Wettbewerb und der Angabe personenbezogener Daten erklärt sich der Teilnehmer mit deren Veröffentlichung und jeglicher Nutzung durch den Wettbewerbsveranstalter einverstanden.
2.7. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die eingereichten Arbeiten in jeglicher Form unentgeltlich zu präsentieren.
2.8. Bei prämierten und herausragenden Werken behalten sich die Veranstalter das Recht vor, diese mehrfach und kostenfrei zu veröffentlichen.
3. Auszeichnungen und Ehrungen
3.1. Eine von Rolmako ernannte dreiköpfige Kommission wird die Arbeiten bewerten und die Wettbewerbssieger auswählen.
3.2. Im Rahmen des Wettbewerbs werden die besten Arbeiten prämiert, die von der Kommission mit dem ersten, zweiten und dritten Platz ausgezeichnet werden. Bei einer großen Anzahl eingereichter Fotos kann die Kommission über eine größere Anzahl von Preisen im Wettbewerb entscheiden. Die Wettbewerbsergebnisse werden am Ende des Jahres bekannt gegeben.
3.3 Die Auswahl der Gewinner erfolgt nach Überprüfung, ob die Teilnehmer alle Bedingungen des Wettbewerbs erfüllen, und Auswahl der drei besten Fotos durch das Wettbewerbskomitee.
3.4. Die Entscheidung der Kommission ist endgültig und es besteht kein Rechtsmittel.
3.5. Die Wettbewerbspreise umfassen Firmengeschenke und Gadgets sowie einen 25%igen Rabatt auf den Kauf von Landmaschinen für die ersten drei Plätze. Zudem erhält der Erstplatzierte einen Geldpreis von 1.000 PLN, der Zweitplatzierte 750 PLN und der Drittplatzierte 500 PLN.
3.6. Der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter seinen Vor- und Nachnamen für die Zwecke des Wettbewerbs verwendet.
3.7. Sofern der Wettbewerbsbeitrag ein Bild des Teilnehmers enthält, stimmt dieser der Verwendung zu.
3.8. Die Mindestteilnehmerzahl für das Gewinnspiel beträgt 5. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, findet das Gewinnspiel nicht statt und die Teilnehmer werden per E-Mail informiert.
3.9 Jeder ausgewählte Wettbewerbssieger verliert das Recht auf den Preis, wenn:
a) die Bedingungen dieser Verordnung nicht erfüllt hat,
b) die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Entscheidung über den Wettbewerb und der Bekanntgabe der Ergebnisse bereitstellt (Vorname, Nachname, Korrespondenzadresse),
c) den über ein Kurierunternehmen an die angegebene Adresse gesendeten Preis nicht abholt oder den Preis nicht nach dem mit dem Veranstalter vereinbarten Termin im Büro des Veranstalters abholt.
4. Ort und Frist für die Einreichung der Arbeiten
4.1. Fotos ausschließlich von Rolmako-Anbaumaschinen sind an marketing@rolmako.pl oder über das Formular auf der Website zu senden.
4.2 Der Einsendeschluss für Fotos ist jedes Jahr Ende November.
5. Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten.
5.1. Jeder Teilnehmer willigt durch die Teilnahme am Gewinnspiel in die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Veranstalter ein.
5.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, dem freien Datenverkehr und der Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („DSGVO“) sowie anderer anwendbarer Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten, die die DSGVO ergänzen und/oder umsetzen, einschließlich des Gesetzes vom 10. Mai 2018 zum Schutz personenbezogener Daten (polnisches Gesetzblatt von 2018, Pos. 1000).
5.3. Der Veranstalter ist der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten des Teilnehmers im Sinne der DSGVO.
5.4. Der Administrator hat keinen Datenschutzbeauftragten ernannt. Bei Fragen zum Schutz personenbezogener Daten wenden Sie sich bitte an: rodo@rolmako.pl.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stimmen die Teilnehmer der Verarbeitung der folgenden personenbezogenen Daten durch den Administrator zu: Vor und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und, falls für die Zusendung des Preises erforderlich, auch die Korrespondenzadresse.
5.5. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden vom Veranstalter zu folgenden Zwecken verarbeitet:
a) Organisation und Durchführung des Wettbewerbs, Auswahl des Gewinners, Vergabe des Preises, Prüfung von Beschwerden sowie Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb.
b) Informationen über die Ergebnisse des Wettbewerbs und den Umfang der Aktivitäten, die zur Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs erforderlich sind,
c) Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, die den Administrator für den Zeitraum betreffen, der sich aus den Bestimmungen zur Regelung einer bestimmten Verpflichtung ergibt.
c) realizacji obowiązków prawnych ciążących na Administratorze przez okres wynikający z przepisów regulujących dany obowiązek,
d) Nutzung der Lizenz.
5.6. Die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Wettbewerbs und nach dessen Abschluss für die zur Auswahl der Gewinner und Vergabe von Preisen erforderliche Zeit gespeichert. Nach dem oben genannten Zeitraum werden personenbezogene Daten für den Zeitraum archiviert, für den die geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine Datenspeicherung erfordern oder für die Verjährung etwaiger Ansprüche.
5.7. Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten personenbezogenen Daten sind Unternehmen, die Dienstleistungen für den Administrator erbringen, insbesondere IT-Unternehmen und Marketingagenturen, sowie Unternehmen, die gesetzlich zum Empfang von Daten berechtigt sind, einschließlich Unternehmen, die mit Rolmako zusammenarbeiten.
5.8. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen dem Teilnehmer folgende Rechte zu:
a) das Recht, auf den Dateninhalt zuzugreifen,
b) das Recht auf Berichtigung von Daten,
c) das Recht auf Löschung der Daten oder das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung,
d) das Recht auf Datenübertragbarkeit,
e) Das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung,
f) das Recht, die Einwilligung zur Datenverarbeitung durch den Administrator jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der auf der Grundlage der Einwilligung vor dem Widerruf durchgeführten Verarbeitung berührt wird, g) Das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (dem Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten) einzureichen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten gegen die Vorschriften verstößt.
5.9. Der Administrator wird keine automatisierten Entscheidungen auf der Grundlage der personenbezogenen Daten der Wettbewerbsteilnehmer treffen, einschließlich Entscheidungen aus der Profilerstellung im Sinne der DSGVO.
5.10. Die Angabe personenbezogener Daten durch den Wettbewerbsteilnehmer erfolgt freiwillig, ist jedoch Voraussetzung zur Erreichung der Ziele des Wettbewerbs.
5.11. Die personenbezogenen Daten des Gewinnspielteilnehmers werden nicht zum Zwecke einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling, verarbeitet.
6. Urheberrecht – Erteilung einer Lizenz
6.1. Der Teilnehmer erklärt, dass ihm das Urheberrecht an dem im Rahmen des Wettbewerbs eingestellten Foto zusteht und gewährleistet die Rechtmäßigkeit der eingereichten Inhalte.
6.2. Der Teilnehmer erklärt, dass das Foto nicht mit Rechten Dritter belastet ist und keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte, verletzt.6.2. Der Teilnehmer erklärt, dass das Foto nicht mit Rechten Dritter belastet ist und keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte, verletzt.
6.3. Im Falle einer Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Rechten Dritter durch den Gewinnspielteilnehmer haftet der Gewinnspielteilnehmer hierfür und verpflichtet sich, den Veranstalter von jeglicher diesbezüglichen Haftung gegenüber Dritten freizustellen.
6.4. Mit der Teilnahme am Wettbewerb gewähren die Teilnehmer dem Veranstalter im Gegenzug für die Möglichkeit zur Teilnahme und zum Gewinn des Preises eine kostenlose, bedingungslose und räumlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Lizenz (mit dem Recht, mit Rolmako zusammenarbeitenden Unternehmen Unterlizenzen zu erteilen) zur Nutzung des Wettbewerbs während und nach dessen Dauer veröffentlichter Fotos in den in Art. 50 des Gesetzes vom 4. Februar 1994 über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte genannten Verwertungsbereichen, einschließlich der folgenden Verwertungsbereiche:
a) im Bereich der Fotoaufzeichnung und reproduktion – Produktion unter Verwendung einer bestimmten Technik, einschließlich Druck, Reprografie, Magnetaufzeichnungs und Digitaltechniken,
b) Im Rahmen des Handels mit einer Kopie des Fotos – diese zu vermarkten oder zu verleihen,
c) Im Rahmen der Weiterverbreitung von Fotos auf eine andere als die in Punkt 1 genannte Art und Weise a und b oben - öffentliche Aufführung, Ausstellung, Zurschaustellung sowie öffentliche Zugänglichmachung der Fotos in einer Weise, dass jeder Zugang zu ihnen an einem Ort und zu einer Zeit ihrer Wahl und Verbreitung in der Presse, im Internet, in der Werbung, Tafeln, Messen usw. hat.
d) Hinsichtlich der Verwendung des Fotos oder seiner Teile in Anzeigen und Promotions stimmt der Teilnehmer insbesondere der Verwendung, Verarbeitung und Veröffentlichung des eingereichten Fotos auf der Website sowie auf Facebook, Instagram, LinkedIn, YouTube und anderen sozialen Medienprofilen des Veranstalters zu. Der Teilnehmer stimmt auch der Nutzung seiner Fotos für Marketing und Schulungszwecke zu.
6.5. Der Veranstalter hat das Recht, das Foto oder Teile davon in allen oben beschriebenen Nutzungsbereichen zu verwenden und etwaige Änderungen, Anpassungen oder Umgestaltungen am Foto oder seinen Teilen vorzunehmen.
6.6. Im Falle eines Gewinns im Wettbewerb stimmt der Teilnehmer zu, dass der Veranstalter Informationen über seine Teilnahme am Wettbewerb und dessen Ergebnis veröffentlicht.
6.7. Dem Wettbewerbsteilnehmer steht keine Vergütung für die Gewährung einer nicht ausschließlichen Lizenz mit dem Recht zur Unterlizenzierung zu
6.8. Die Lizenz wird auf unbestimmte Zeit erteilt
6.9. Kann der Teilnehmer die in diesem Absatz genannte Lizenz nicht wirksam – auch ohne die Rechte Dritter zu verletzen – erteilen, kann er ein solches Foto nicht zur Teilnahme am Wettbewerb einreichen.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Reglement zu ändern, sofern die Änderungen keine negativen Auswirkungen auf die Rechte des Teilnehmers haben. Änderungen der Bestimmungen treten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Bestimmungen in ihrer aktuellen Fassung gelten jedoch für Wettbewerbsbeiträge, die vor der Veröffentlichung von Änderungen der Bestimmungen eingereicht wurden, es sei denn, der Wettbewerbsteilnehmer hat diese Änderungen nicht akzeptiert.
7.2. Über Angelegenheiten, die nicht im Reglement geregelt sind, entscheidet der Veranstalter.
7.3. Das auf alle Angelegenheiten anwendbare Recht, einschließlich der Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Organisation oder Teilnahme am Wettbewerb, ist polnisches Recht.
7.4. In Angelegenheiten, die in dieser Ordnung nicht geregelt sind, gelten die allgemein geltenden gesetzlichen Bestimmungen.